Das Landgericht Ravensburg verurteilte die Senec GmbH mit Urteil vom 12. Mai 2026 wegen Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz. Das betroffene Speichermodell SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh gilt als nicht verkehrsfähig. Käufer können nun Ersatzlieferung, Vertragsrückabwicklung sowie Schadensersatz fordern. Mit der Entscheidung wird die Herstellerhaftung für Brand- und Verpuffungsrisiken durch NCA-Zellen verschärft und der Verbraucherschutz gestärkt, indem ein kostenfreier Senec-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sofort kostenlos bereitsteht.
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Fernabschaltung und SmartGuard-Software entlarven weitere schwerwiegende Sicherheitsmängel bei Senec-Speicher
Mit Beschluss vom 12. Mai 2026 im Verfahren 4 O 152/25 befand das Landgericht Ravensburg, dass die Senec GmbH gegen § 3 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes verstoßen und ein mangelhaft sicheres Produkt in Verkehr gebracht habe. Konkret betrifft dieses Verbot den Speicher SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh, der erhebliche Gefährdungspotenziale birgt. Das Gericht stellt zudem eine Schadensersatzverpflichtung für etwaige gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen fest und unkompliziert und umfassend einzufordern rechtssicher.
Lebensgefahr durch NCA-Zellen: Gericht verurteilt Hersteller dringend zu Schadensersatzpflicht
Die Richter in Ravensburg ordneten NCA-Zellen als Auslöser wiederholter Brände und Deflagrationen im klägerischen Energiespeicher ein. Sechs dokumentierte Fälle reichten aus, um eine reale Gefahr für Leib und Leben anzunehmen. Die Statistik weist eine Quote von einem Zwischenfall auf 21.666 installierte Speicher nach. Dieser Befund untermauert das nicht hinnehmbare Gefährdungspotenzial der Batterie. Dementsprechend ordnete das Gericht an, das Produkt aus dem Verkehr zu ziehen und die Endkunden zu informieren.
Senec gerügt: Fernabschaltung und SmartGuard versagen offenbar im Sicherheitstest
Um mögliche Brand- und Explosionsgefahren einzudämmen, aktivierte Senec im März 2022 per Fernzugriff eine Abschaltung von rund 66.000 Stromspeichern sämtlicher Kunden und versetzte sie in einen Wartebetrieb. Das Landgericht bewertete die nachträglich aufgespielte SmartGuard-Diagnosesoftware als unzureichend, um die verbleibenden Sicherheitsrisiken zu beseitigen. Beide Maßnahmen wurden von den Richtern als Indiz dafür gewertet, dass Hersteller künftig ihre Fernabschaltungs- und Diagnosekonzepte umfangreicher technisch und juristisch prüfen müssen.
Starke Verbraucherrechte bei unsicheren Produkten durch BGB und ProdSG
Mit dem Urteil des Landgerichts Ravensburg wird § 3 Abs. 1 und 2 ProdSG gemeinsam mit § 823 Abs. 2 BGB angewendet und unterstreicht die Schutzfunktion des Produktsicherheitsgesetzes. Dies verpflichtet Hersteller zur Gewährleistung einwandfreier Sicherheitstechnik. Allgemein bekannte Risiken sind keine Rechtfertigung für unsichere Produkte. Verbraucher erhalten dadurch starke rechtliche Absicherung mit konkreten Anspruchsgrundlagen für Schadenersatz, Produktrücknahme oder Minderung und können ihr Recht auf sichere Produktnutzung wirkungsvoll durchsetzen. Sie profitieren von verbesserter Marktüberwachung ebenfalls.
Dr. Stoll & Sauer bietet Senec-Online-Check für Geschädigte kostenfrei
Betreiber des SENEC.Home V3 hybrid duo können nun juristische Ansprüche auf Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Produktsicherheitsgesetz geltend machen. Anspruchsarten umfassen Rückabwicklung mit Kaufpreiserstattung, Kaufpreisminderung oder Ausgleichszahlungen für Ausfallzeiten. Über den kostenfreien Senec-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erhalten Betroffene eine erste rechtliche Einschätzung. Die digitale Plattform erleichtert den raschen Start in mögliche gerichtliche Verfahren durch übersichtliche Hilfestellungen. Erstberatung online bequem jederzeit möglich und kostenfrei.
Gericht stuft SENEC.Home V3 hybrid duo als nicht verkehrsfähig
Dr. Stoll & Sauer bewertet das Urteil des Landgerichts Ravensburg als bedeutsamen Fortschritt in der juristischen Aufarbeitung des Senec-Skandals. Während das Landgericht Schweinfurt noch Sachmängel beanspruchte, stellt Ravensburg nun Sicherheitsrisiken mit potenzieller Lebensgefahr in den Vordergrund. Fachanwälte gehen davon aus, dass auch die Oberlandesgerichte diesem verbraucherfreundlichen Kurs folgen. Hersteller von Energiespeichern müssen sich auf strengere Berechnungen, umfangreichere Prüfverfahren und neue Haftungsanforderungen einstellen.
Das Urteil verpflichtet Hersteller künftig dazu, höchste Sicherheitsstandards für Batteriespeicher einzuhalten, stärkt die rechtliche Verantwortung bei Produktmängeln und erlaubt geschädigten Kunden umfassende Schadensersatzforderungen. Mit dem kostenlosen Senec-Online-Check können Verbraucher unkompliziert eine erste juristische Einschätzung ihrer Ansprüche einholen. Die Entscheidung macht deutlich, dass technischer Fortschritt in der Energiespeicherbranche immer mit kompromissloser Produktsicherheit verknüpft sein muss und sorgt dafür, dass das Vertrauen in nachhaltige Speicherkonzepte wächst und langfristig gefestigt und sicher wird.

