Mittwoch, Dezember 10

BRAK und regionale Kammern alarmieren wirkungsvoll: RDG-Absenkung gefährdet Verbraucherschutz

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Die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Behörden haben auf der 96. Justizministerkonferenz den bayerischen Vorstoß zur Absenkung des Rechtsdienstleistungsgesetzes deutlich kritisiert. Sie heben hervor, dass gewinnorientierte Rechtsschutzversicherer ohne berufsrechtliche Kontrolle Zielkonflikte erzeugen und so den Mandanten unabhängige Beratung verweigern. Das bestehende RDG garantiert dagegen die Wahrung von Schweigepflicht, Unabhängigkeit und Qualität. Damit bleibt der Zugang zu professioneller Rechtsvertretung für alle Verbraucher gesichert. Die Initiatoren fordern eine entschiedene Absage aller Landesjustizminister. sofort.

Bundesweite RDG-Bedeutung im Fokus der BRAK und Landespräsidenten erneut

Auf der 96. Tagung der Justizministerinnen und Justizminister bekräftigen die Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern gemeinsam die entscheidende Rolle des bestehenden Rechtsdienstleistungsgesetzes. Unter Berufung auf eine Vielzahl von Stellungnahmen aus allen Bundesländern kritisiert die BRAK auf Bundesebene den bayerischen Vorstoß, der nach Auffassung der Beteiligten die Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratung gefährdet. Sie appellieren eindringlich an Bund und Länder, den Vorschlag.

Mandantinnen, Mandanten bleiben uninformiert über systemische Interessenkonflikte durch Versicherer

Als gewinnorientierte Unternehmen optimieren Rechtsschutzversicherer systematisch ihre Kosten- und Ertragsstrukturen. In ihrer Rolle als Berater entstehen zwangsläufig Interessenkonflikte, die Mandantinnen und Mandanten oftmals nicht klar aufgezeigt werden. Versprochene Deckungszusagen erfordern regelmäßig wiederholte Interventionen, bevor sie verbindlich bestätigt werden. Diese Praxis führt zu Unsicherheit und Misstrauen, da Versicherte ihren Rechtsanspruch nicht ohne zusätzlichen Aufwand geltend machen können und Transparenz sowie Verlässlichkeit im Rechtsschutz merklich beeinträchtigt werden und mandantenorientierte Abläufe systematisch ausgehebelt.

Direktberatung durch Versicherer führt zu unsicheren Mandantenschutz und Intransparenz

Würden Versicherungsunternehmen direkt juristische Dienste erbringen, wäre Mandanten kaum eine unabhängige Prüfung von Kostenzusagen möglich, sodass sie unter Umständen monatelang auf Rechtsschutz warten müssten. Unabhängig zugelassene Anwälte garantieren dagegen eine sofortige und qualifizierte Mandatsbearbeitung im Sinne ihrer Auftraggeber. Sie unterliegen strengen berufsrechtlichen Vorgaben zu Verschwiegenheit, Interessenkonfliktvermeidung und Haftung. So bleibt der Zugang zu kostengünstigem und verlässlichem Rechtsschutz für Ratsucher dauerhaft gesichert.

Anwälte im RDG unterliegen Vorgaben zu Unabhängigkeit und Schweigepflicht

Durch das Rechtsdienstleistungsgesetz sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet, ihre Mandate unparteiisch zu führen, das Mandantengeheimnis streng zu wahren und Interessenkonflikte zu vermeiden. Diese berufsrechtlichen Pflichten sind gesetzlich verankert und sorgen für maximale Transparenz. Dadurch erhält die Mandantschaft eine Beratung, die allein dem rechtlichen Erfolg dient. Im Gegensatz dazu sind Rechtsschutzversicherer als wirtschaftlich motivierte Anbieter nicht an vergleichbare berufsrechtliche Regeln gebunden, weshalb mögliche Interessenkollisionen und Intransparenz das Mandanteninteresse gefährden können.

Wessels verurteilt bayerische Trennungs-Thesen als reine Augenwischerei und Vertuschung

Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Dr. Ulrich Wessels, bewertet den Vorschlag Bayerns als Kennzeichen eines Geschenks an Rechtsschutzversicherer auf Kosten der Mandantschaft. Er weist entschieden darauf hin, dass interne Trennungen innerhalb von Versicherungsunternehmen keine effektive Barriere gegen Interessenkonflikte bieten und lediglich künstlich den Eindruck von Unabhängigkeit erwecken. Wessels ruft die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern dazu auf, den Entwurf unverzüglich abzulehnen und stattdessen den Abschluss unabhängiger Haftungsstrukturen zu befürworten.

Konsequenter RDG-Einsatz der BRAK garantiert transparente Beratung und Verbraucherschutz

Durch die beharrliche Verteidigung des Rechtsdienstleistungsgesetzes erhält die Bundesrechtsanwaltskammer die Qualität unabhängiger Anwaltstätigkeit auf hohem Niveau. Ratsucher sichern sich professionelle, nachvollziehbare Beratung, die umfassend berufsrechtlich reguliert ist und Verbraucherschutzrechte wirkungsvoll wahrt. Gesetzliche Standards beugen Interessenkonflikten vor, gewährleisten die neutrale Mandantenbetreuung und ermöglichen allen Bürgerinnen und Bürgern einen unkomplizierten Zugang zu juristischer Expertise. So trägt die Initiative dazu bei, Vertrauen in die Rechtspflege zu stärken.

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