Sonntag, Mai 5

Bedeutende Auswirkungen auf die KWK-Branche: Steuerentlastung endet

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Ab dem Jahr 2024 haben neue Regelungen im Energiesteuergesetz erhebliche Auswirkungen auf die KWK-Branche. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Einsatz von Brennstoffen und Kraftstoffen in KWK-Anlagen ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Das BHKW-Infozentrum berichtet, dass diese Änderung weitreichende Folgen hat.

Teilweise Steuerentlastung für KWK-Anlagen bleibt bestehen

Die vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ist zum 31.12.2023 abgelaufen. Dennoch haben Betreiber von KWK-Anlagen die Möglichkeit, die teilweise Steuerentlastung gemäß § 53a Abs. 1 bis 5 EnergieStG zu nutzen. Der Grad der Energiesteuer-Entlastung kann je nach Art des verwendeten Brenn- oder Kraftstoffs unterschiedlich ausfallen. Bei der Verwendung von Erdgas ist der Unterschied in der Regel geringer als bei anderen Brenn- und Kraftstoffen.

Energiesteuergesetz gilt auch für vor 2024 in Betrieb genommene KWK-Anlagen

Die Neuregelung im Energiesteuergesetz betrifft sowohl neue als auch bereits bestehende KWK-Anlagen. Das bedeutet, dass alle Betreiber von KWK-Anlagen, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, die neuen Regelungen befolgen und entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen.

KWK-Branche vor Herausforderungen durch das Auslaufen der Steuerentlastung

Die neuen Regelungen im Energiesteuergesetz ab 2024 haben große Auswirkungen auf die KWK-Branche. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ist ausgelaufen, was bedeutet, dass Betreiber nun die teilweise Steuerentlastung nutzen müssen. Es ist zu beachten, dass es bei verschiedenen Brenn- und Kraftstoffen mögliche Unterschiede gibt. Auch bereits bestehende KWK-Anlagen sind von den neuen Regelungen betroffen, da es keine Bestandsschutzregelungen gibt. Die KWK-Branche steht somit vor neuen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.

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