Samstag, April 27

Verbesserte Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum

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Im Zuge des Maßnahmenpakets zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die KfW im Auftrag des BMWSB die Förderbedingungen des Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“ verbessert. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Einkommensgrenze, die Familien mit einem Kind zur Nutzung des Programms berechtigt. Diese Grenze wurde von 60.000 EUR auf 90.000 EUR angehoben. Bei jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 EUR. Zudem wurden die Kredithöchstbeträge, die von der Anzahl der Kinder abhängen, um bis zu 35.000 EUR erhöht.

KfW verbessert Förderbedingungen für Wohnungsbaufinanzierung

Im Zuge des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die KfW die Förderbedingungen für das Kreditprogramm „Wohneigentum für Familien“ angepasst. Die Einkommensgrenze, die zur Nutzung des Programms berechtigt, wurde erhöht. Familien mit einem Kind können nun ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 90.000 EUR haben. Mit jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 EUR. Zusätzlich wurden die Kredithöchstbeträge, abhängig von der Anzahl der Kinder, um bis zu 35.000 EUR angehoben.

Begrenzung auf eine Wohneinheit pro Antrag

Im Rahmen der Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“ verbessert die KfW im Auftrag des BMWSB die Förderbedingungen für den Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen und energieeffizienten Wohngebäuden zur Selbstnutzung. Es gibt zwei Stufen der Förderung: „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Die Förderung umfasst alle Kosten, einschließlich Baukosten, Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Die neuen Förderbedingungen sind ab dem 16.10.2023 gültig.

Pro Antrag wird lediglich eine Wohneinheit gefördert. Die Förderung kann von Privatpersonen oder Haushalten beantragt werden, die mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten. Voraussetzung ist, dass in dem Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, welches zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Umfassende Unterstützung für nachhaltige Wohnungsbauprojekte

Die Förderung deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen für den Bau eines Wohngebäudes ab. Das schließt alle Kosten für das Bauwerk, die Planungsleistungen, Baubegleitung, Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung ein. Sogar Materialkosten, die durch Eigenleistung entstehen, werden gefördert. Die neuen Bedingungen gelten ab dem 16.10.2023.

Beste Bedingungen für Familien beim Wohnungsneubau

Durch die deutliche Erhöhung der Einkommensgrenze und Kredithöchstbeträge eröffnen sich für Familien neue Chancen, den Wunsch nach einem eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung zu erfüllen. Das Kreditprogramm „Wohneigentum für Familien“ bietet attraktive Förderkonditionen, die Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 EUR die Finanzierung ihres Traumhauses erleichtern.

Die Bundesregierung setzt sich für Nachhaltigkeit und Energiesparen ein und fördert den Bau von klimafreundlichen Wohngebäuden. Familien, die ein neues Zuhause suchen, können von den verbesserten Förderbedingungen profitieren. Weitere Informationen sind auf der Website der KfW verfügbar.

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