Montag, April 29

Schufa unter Druck: Speicherdauer verkürzt, EuGH-Verfahren anhängig

0

Am 7. Dezember 2023 wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Vereinbarkeit der Erstellung des Score-Wertes für die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern durch die Schufa mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entscheiden. Der EuGH-Generalanwalt hat bereits in seinen Schlussanträgen im März 2023 festgestellt, dass der Score nicht mit dem Datenschutzrecht vereinbar ist. Verbraucher, die Probleme mit der Schufa haben, können eine kostenlose Erstberatung im Online-Check bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in Anspruch nehmen.

EuGH-Generalanwalt kritisiert Schufa-Score als Verstoß gegen Europarecht

Die Schufa spielt eine wichtige Rolle bei Krediten, Mietverträgen und Hauskäufen. Banken, Telekommunikationsdienste und Energieversorger nutzen in der Regel die Dienste der Schufa, um die Kreditwürdigkeit von Personen zu prüfen. Die Schufa gibt den Unternehmen dann ihren Score-Wert weiter, der anzeigen soll, wie gut der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Nun wird die Berechnung dieses Scores vor dem EuGH überprüft, da der EuGH-Generalanwalt der Ansicht ist, dass die automatisierte Erstellung des Scores gegen das Europarecht verstößt, da sie eine unzulässige automatische Entscheidung darstellt.

Schufa-Score in der Kritik: Verbraucher kämpfen gegen Macht

Seit einigen Monaten steht die Schufa unter erheblichem Druck, da gegen sie verschiedene Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH) und am Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig sind. Verbraucher beginnen, sich gegen die Machtposition der Schufa zu wehren, und ihre Bemühungen zeigen bereits erste Erfolge. In Reaktion auf diese Entwicklungen hat die Schufa freiwillig die Speicherdauer für Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Der EuGH-Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen bereits deutlich gemacht, dass die lange Speicherdauer gegen den europäischen Datenschutz verstößt. Die Schufa unterstützt ehemalige insolvente Verbraucher nun bei ihrem Neustart ins Geschäftsleben.

Negative Schufa-Bewertung kein Ausschlusskriterium für Verträge

Trotz der Kritik des EuGH-Generalanwalts hält die Schufa an ihrem Scoring-Verfahren fest. Im September 2023 hat die Auskunftei Unternehmen gebeten, schriftlich zu bestätigen, dass der Schufa-Score nicht alleinig zur Vertragsentscheidung verwendet wird und eine negative Bewertung kein automatisches Ausschlusskriterium darstellt. Diese Entwicklung wird von Computer-Bild als bemerkenswert bezeichnet, da bisher die Auffassung vorherrschte, dass der Schufa-Score ein entscheidendes Kriterium für Vertragsentscheidungen sei. Verkehrsbetriebe und Versandhandelsunternehmen nutzen den Schufa-Score ebenfalls zur Bonitätsbeurteilung. Banken und Sparkassen berücksichtigen zusätzliche Informationen in ihren Entscheidungsprozessen.

Verbraucher können Schufa-Einträge nach Insolvenz löschen lassen

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat den Schutz der Verbraucher gestärkt. Gemäß Artikel 17 Absatz 1 DSGVO können Verbraucher die Löschung ihrer Daten verlangen, wenn die Verarbeitung nicht rechtmäßig ist oder nicht mehr notwendig ist. Insbesondere nach einer Insolvenz ist die persönliche Situation für Verbraucher heikel. Ein negativer Schufa-Eintrag, der auf die abgeschlossene Insolvenz verweist, kann den Neustart erschweren. Um Verbrauchern mit Schufa-Problemen zu helfen, bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine kostenlose Erstberatung an, in der Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie Schufa-Einträge überprüft und gelöscht werden können.

Schufa unter Druck: Freiwillige Änderungen zur Einhaltung rechtlicher Anforderungen

Am 7. Dezember 2023 wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entscheiden, ob die Erstellung des Schufa-Scores gegen das Europarecht verstößt. Verbraucher, die mit Schufa-Problemen konfrontiert sind, haben die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung bei der renommierten Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zu erhalten. Dort werden ihnen Wege aufgezeigt, wie sie ihre Schufa-Einträge überprüfen und löschen lassen können. Die Schufa sieht sich zunehmendem Druck ausgesetzt und hat bereits freiwillige Änderungen vorgenommen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Aktuelle Recherchen zeigen jedoch, dass der Schufa-Score nach wie vor eine hohe Bedeutung für Unternehmen hat. Dank der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Rechte der Verbraucher gestärkt und sie können die Löschung von Daten fordern, die nicht mehr notwendig oder rechtmäßig sind.

Lassen Sie eine Antwort hier