Donnerstag, April 25

Wegweisende Veränderungen: Ab 2023 neue Förderregeln für den Umweltbonus

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Die Bundesregierung hat den Wunsch, die Elektromobilität weiter voranzubringen und die Förderung verstärkt auf den Klimaschutz auszurichten. Die überarbeitete Förderrichtlinie für den Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden ausschließlich reine Elektrofahrzeuge gefördert. Auch im Jahr 2022 können Käufer eines Elektrofahrzeugs von einer staatlichen Förderung von bis zu 9000 Euro profitieren.

Mehr Elektroautos auf deutschen Straßen: Regierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen

Ein zentrales Ziel der Bundesregierung besteht darin, bis zum Jahr 2030 insgesamt 15 Millionen voll elektrische Pkw auf deutschen Straßen zu haben. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, unterstützt sie den Kauf rein elektrischer Fahrzeuge auch nach dem 1. Januar 2023 weiterhin durch den Umweltbonus. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem nachweislich positiven Klimaschutzeffekt dieser Fahrzeuge.

Was sind die Inhalte der aktuellen Förderrichtlinie in Bezug auf den Umweltbonus?

In der reformierten Förderrichtlinie hat die Bundesregierung eine degressive Förderstruktur eingeführt. Ab dem 1. Januar 2024 werden die Förderbeträge schrittweise gesenkt. Die aktualisierte Förderrichtlinie für den Umweltbonus wurde am 9. Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab dem 1. Januar 2023 werden neu zugelassene und junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge staatlich gefördert. Des Weiteren erhalten Fahrzeuge jeglichen Antriebstyps eine Förderung, sofern sie keinerlei CO2-Emissionen auf lokaler Ebene verursachen. Solche Fahrzeuge werden in dieser Förderungsrichtlinie den reinen Batterie-Elektrofahrzeugen gleichgestellt. Plug-In-Hybridfahrzeuge haben ab dem 1. September 2023 keinen Anspruch mehr auf den Umweltbonus. Ab diesem Zeitpunkt ist die Förderung ausschließlich für Privatpersonen vorgesehen.

Welche Fördersätze gelten?

Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 wurde der Bundesanteil für den Umweltbonus neu festgelegt. Bei einem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 Euro erhält man nun einen Zuschuss in Höhe von 4.500 Euro. Liegt der Netto-Listenpreis jedoch zwischen 40.000 und 65.000 Euro, beträgt der Bundesanteil 3.000 Euro.

Der Bundesanteil zur Förderung wird ab dem 1. Januar 2024 auf 3.000 Euro herabgesetzt, und der Förderdeckel für den Netto-Listenpreis des Basismodells wird von 65.000 Euro auf 45.000 Euro reduziert.

Der Umweltbonus wird zu gleichen Teilen von den Automobilherstellern und dem Bund finanziert. Der Herstelleranteil und der Bundesanteil haben den gleichen Wert und bilden jeweils die Hälfte des Umweltbonus.

Wie wirken sich Förderungen auf Leasingfahrzeuge aus?

Zum 1. Januar 2023 tritt eine Änderung bezüglich der Mindesthaltedauer beim Leasing in Kraft, ähnlich wie beim Fahrzeugkauf. Zukünftig müssen Leasingnehmer ihre Fahrzeuge für mindestens zwölf Monate behalten, um förderfähig zu sein. Das bedeutet, dass nur Leasingverträge mit einer Laufzeit von zwölf Monaten oder länger in Betracht gezogen werden können. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 23 Monaten oder mehr wird die Mindesthaltedauer auf 24 Monate angehoben.

An welchem Ort wird die Beantragung des Umweltbonus bearbeitet?

Die Gewährung des Umweltbonus erfordert, dass Anträge ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Anträge werden nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs bearbeitet.

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