Dienstag, März 19

Das Arbeitszeugnis für Bankfachwirte: So wird es rechtssicher

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Nach einer kaufmännischen Ausbildung kann die Weiterbildung zum Bankfachwirt erfolgen. In diesem Beruf werden verschiedene Finanzvorgänge bearbeitet, es werden hohe Anforderungen gestellt. Diese spiegeln sich im Arbeitszeugnis wider.

Arbeitszeugnis für Bankfachwirte: Aufgaben und Tätigkeiten aufnehmen (Video)

Die kaufmännische Ausbildung ist vorüber, ein paar Jahre wurde vielleicht schon in dem Job gearbeitet. Jetzt wird eine Weiterbildung angestrebt, die mit der Prüfung zum Bankfachwirt enden soll. Als solcher wiederum gibt es gute Jobchancen, zumal immer mehr Menschen nach Fachleuten suchen, die sie bei ihren Geldgeschäften unabhängig von einer speziellen Bank beraten.

Die Aufgaben und Tätigkeiten der Bankfachwirte sind verschieden und es ist wichtig, diese in das Arbeitszeugnis mit aufzunehmen. Auch bei der Nutzung eines Zeugnisgenerators ist es übrigens möglich, ein Arbeitszeugnis mit rechtlicher Verbindlichkeit und Nennung aller relevanten Tätigkeiten zu erstellen.

Diese Aufgaben sollten in das Arbeitszeugnis aufgenommen werden

Es ist eine Kunst, die Aufgaben und Tätigkeiten des Bankfachwirts im Arbeitszeugnis umfassend und dennoch kurz formuliert zu beschreiben. Der Bankfachwirt hat in seiner Tätigkeit bei einer Bank, Sparkasse oder für einen Kreditvermittler verschiedene Geschäftsvorgänge bearbeitet, die im Bereich Kredit- und Wertpapierwirtschaft oder Immobiliengeschäft lagen. Ob der Mitarbeiter auch im Auslandsgeschäft tätig war, ob er neue Produkte für das Onlinebanking entwickelt hat oder ob er sogar Personalverantwortung hatte, muss ebenfalls erwähnt werden.

Wichtig ist, bei der Formulierung der Tätigkeiten im Arbeitszeugnis wegzukommen von der allgemeinen Nennung der Aufgaben, wie sie für jeden Bankwirt üblich sind und stattdessen die Aufgaben zu nennen, die wirklich typisch für diese spezielle Stelle waren und die zur Zufriedenheit aller erledigt wurden. Vielleicht war der betreffende Mitarbeiter sogar als Leiter einer Geschäftsstelle tätig? Auch das muss im Arbeitszeugnis unbedingt genannt werden.

Es ist eine Kunst, die Aufgaben und Tätigkeiten des Bankfachwirts im Arbeitszeugnis umfassend und dennoch kurz formuliert zu beschreiben. ( Foto: Adobe Stock - deagreez )

Es ist eine Kunst, die Aufgaben und Tätigkeiten des Bankfachwirts im Arbeitszeugnis umfassend und dennoch kurz formuliert zu beschreiben. ( Foto: Adobe Stock – deagreez )

 

Spezielle Qualifikationen nennen

Wer die Weiterbildung zum Bankfachwirt absolviert, wird für den Beruf ausgebildet. Es werden dabei noch wenig spezielle Qualifikationen erreicht, die aber im Laufe der Tätigkeit als Bankfachwirt erarbeitet werden können. Ist das der Fall, sollten sie unbedingt mit in das Arbeitszeugnis aufgenommen werden. Es ist beispielsweise wichtig, ob der betreffende Angestellte im Privatkundengeschäft tätig war oder spezielle Firmenkunden betreut hat.

Auch, wenn das Hauptaufgabengebiet im Bereich Immobilienwirtschaft lag, muss das im Zeugnis Erwähnung finden. Daraus resultieren wichtige Hinweise für den möglichen neuen Arbeitgeber zu speziellen Einsatzgebieten eines Bewerbers.

Im Rahmen der Weiterbildung zum Bankfachwirt beziehungsweise bei der Tätigkeit als Angestellter einer Bank werden weitere Qualifikationen und Fortbildungen möglich, die ebenfalls in das Arbeitszeugnis gehören, sofern sie den Betreffenden beruflich voranbringen.

Video: Die Arbeitszeugnis-Sprache: Teil 1 – Der Geheimcode

Anforderungen an ein Arbeitszeugnis einhalten

Die Anforderungen an das Arbeitszeugnis sind hoch und immer wieder kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Letztere sind dazu verpflichtet, ein qualifizierendes Arbeitszeugnis auszustellen, sollen aber dennoch bei der Wahrheit bleiben. Dies lässt sich mitunter nur schwer vereinbaren. Wichtig zu wissen: Der Arbeitnehmer hat zwar einen Anspruch auf ein qualifizierendes Arbeitszeugnis, dieses muss aber nur befriedigend sein.

Wer damit nicht einverstanden ist, muss nachweisen, dass das Zeugnis falsch ist und er bzw. sie Anspruch hätte auf eines mit einer guten oder sehr guten Bewertung. Das heißt, wenn der Arbeitgeber ein befriedigendes oder besseres Arbeitszeugnis ausstellt, hat der Arbeitnehmer die Beweislast zu tragen und muss deutlich machen, aus welchem Grund er oder sie Anspruch auf ein besseres Zeugnis hätte. Dies hingegen dürfte schwerfallen.

 Arbeitszeugnisse sind nur dann in Ordnung, wenn die vorgeschriebenen Formalien eingehalten wurden. ( Foto: Adobe Stock -  Andrii Zastrozhnov )

Arbeitszeugnisse sind nur dann in Ordnung, wenn die vorgeschriebenen Formalien eingehalten wurden. ( Foto: Adobe Stock – Andrii Zastrozhnov )

 

Formalien bei Arbeitszeugnissen einhalten

Arbeitszeugnisse sind nur dann in Ordnung, wenn die vorgeschriebenen Formalien eingehalten wurden. Genau diese kennen Personaler genau und wer einen Bankfachwirt einstellen möchte, wird an dieser Stelle genauer hinschauen.

Wichtig sind unter anderem die folgenden Punkte, wenn es um die Formalien geht:

  • Firmenbriefbogen (hochwertiges Papier verwendet?)
  • Adressfeld (sollte leer sein, da aus der Adresse Rückschlüsse auf das Wohnumfeld gezogen werden können)
  • Ausstellungsdatum
  • keine Tippfehler
  • keine grammatikalischen Fehler
  • Ein- und Austrittsdatum des Angestellten
  • Angaben zum Angestellten
  • Grund des Ausscheidens
  • eigenhändige Unterschrift
  • keine Knicke oder Risse im Papier

Die Einhaltung dieser Formalien bewirkt, dass das Arbeitszeugnis sauber und ordentlich bei einem möglichen neuen Arbeitgeber ankommt. Dieser macht sich aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes dieser Bewerbungsunterlage bereits ein Bild von dem Bewerber und schätzt ihn als ordentlich und gewissenhaft oder als wenig zuverlässig ein. Und das selbst in dem Fall, wenn der sich bewerbende Bankfachwirt nichts für ein unordentliches Arbeitszeugnis kann.

Weitere Kriterien an ein gutes Arbeitszeugnis (Video)

Viele Arbeitgeber schauen sich nicht das ganze Arbeitszeugnis an, sondern rücken gleich zur Beschreibung der Leistung des sich bewerbenden Bankfachwirts vor. Es ist daher wichtig, dass diese treffend formuliert wurde und alle wichtige Informationen beinhaltet. Wer bereits länger bei einem Arbeitgeber beschäftigt war, wird dort viele verschiedene Tätigkeiten ausgeführt haben, die unmöglich alle im Arbeitszeugnis Erwähnung finden können.

Es muss eine Auswahl getroffen werden, wobei das Hauptaugenmerk natürlich auf den Tätigkeiten liegen sollte, die für ein Vorankommen im neuen Job am wichtigsten sind. Besonders verantwortungsvolle Aufgaben, Leitungspositionen, betreute Projekte und ähnliches haben hier Platz.

Wichtig ist, dass auch hier auf das ABC der Zeugnissprache geachtet wird, denn viele vermeintlich gute Aussagen stellen sich im Nachhinein als weniger vorteilhaft heraus.

Video: Die Arbeitszeugnis-Sprache: Teil 2 – Der Zeugniscode

Generell sollten zudem die folgenden Aspekte beachtet werden, wenn das Arbeitszeugnis verfasst wird:

  • Arbeitsbefähigung

    Hierbei wird das Fachwissen ebenso bewertet wie die Auffassungsgabe. Beides muss bei einem Bankfachwirt in hohem Maße vorhanden sein. Genannt werden sollten auch Fortbildungen sowie weitere Qualifizierungen. Zudem geht es um die Arbeitsbereitschaft. Will der Angestellte wirklich arbeiten? Möchte er gern Verantwortung tragen und zeigt er sich pflichtbewusst? Wenn Überstunden üblich waren, sollte auch das erwähnt werden.

  • Erfolge und Führungsleistungen

    Zurückliegende Erfolge und Führungsleistungen gehören in das Arbeitszeugnis und sollten umfassend ausgeführt werden. Vielleicht wurde ein großes Projekt allein bewältigt oder es wurde problemlos sämtliche Mehrarbeit bewältigt, die im Rahmen einer Fusion oder eines starken Personalmangels nicht üblich war. Außerdem sollte die Fähigkeit, Mitarbeiter zu führen, bewertet werden. Das ist aber nur möglich, wenn auch wirklich eine Abteilung oder eine Gruppe geleitet wurde.

  • Zusammenfassung zur Leistung

    Häufig wird nach einer Ausführung der Einzelleistungen vergessen, eine Zusammenfassung beizufügen. Das ist aber nicht richtig, die zusammenfassende Beurteilung der Leistungen gehört auch dann zum Arbeitszeugnis, wenn die Einzelbewertungen gut ausgefallen sind. Wird hier eine Beurteilung gegeben, die maximal einer mangelhaften Leistung entspricht, kann der Arbeitnehmer Nachbesserung und einen Nachweis dafür verlangen, dass die Leistung tatsächlich so schlecht war. Dies dürfte den meisten Arbeitgebern nicht gelingen.

  • Bedauernsformel

    Jedes Zeugnis braucht eine abschließende Formulierung, mit der der Weggang des Mitarbeiters bedauert wird. Der Arbeitgeber dankt hier für die bisherige gute Zusammenarbeit und wünscht für die Zukunft alles Gute. Auch wenn es sich um Floskeln handelt, sollten diese unbedingt vorhanden sein. Sie weisen darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter gut war und dass der Arbeitgeber genau diesen Angestellten auch in der Zukunft wieder einstellen würde.

Zurückliegende Erfolge und Führungsleistungen gehören in das Arbeitszeugnis und sollten umfassend ausgeführt werden. ( Foto: Adobe Stock -  Mix and Match Studio )

Zurückliegende Erfolge und Führungsleistungen gehören in das Arbeitszeugnis und sollten umfassend ausgeführt werden. ( Foto: Adobe Stock – Mix and Match Studio )

Zusammenfassend lässt sich demnach festhalten, dass die Anforderungen an ein Arbeitszeugnis hoch sind und dass Arbeitgeber bei der Sichtung der Zeugnisse von bestimmten Standards ausgehen. Diese sollten unbedingt eingehalten werden, damit die künftige Bewerbung von Erfolg ist. Wichtig ist in dem Zusammenhang auch, dass das Arbeitszeugnis mit dem Tag des Ausscheidens aus der Bank oder aus dem Kreditinstitut ausgehändigt wird.

Es sollte keinesfalls verspätet übergeben werden. Übrigens kann ein Angestellter auch ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn er dafür einen triftigen Grund hat. Ein solcher kann eine geplante Bewerbung sein, wobei diese bei dem derzeitigen Arbeitgeber kaum gut ankommen dürfte. Weitaus sinnvollere Gründe sind eventuelle Wechsel in der Geschäftsführung oder generelle Veränderungen in der Unternehmensstruktur.

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