Samstag, Oktober 12

Wohnungsimmobilienkreditrichtlinie macht Senioren zu schaffen

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Ein neues Gesetz der Bundesregierung aus dem ersten Quartal 2016, allgemein als Wohnungsimmobilienkreditrichtlinie, kurz WIKR bekannt, sorgt für teilweise unlösbare Probleme bei Seniorinnen und Senioren als Immobilienbesitzer mit einem Kreditbedarf. Das Eigenheim oder die Eigentumswohnung ist abbezahlt, also unbelastet. Für die seniorengerechte Modernisierung oder zum barrierefreien Umbau wird mangels Erspartem ein Kredit benötigt.

Die Wohnungsimmobilienkreditrichtlinie

Der Immobilienwert ist zur Kreditbesicherung ausreichend hoch. Die monatliche Kreditrate ist aus dem laufenden Renteneinkommen heraus bis auf Weiteres ohne Schwierigkeiten finanzierbar. Das waren beste Voraussetzungen für eine problemlose Kreditaufnahme – bis zum März 2016.

Seit diese neue WIKR gilt, ist das so nicht mehr ausreichend, wie Ralf Scherfling als Finanzexperte von der Verbraucherzentrale NRW mit Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf feststellt. Neuerdings muss die Bonität des Rentners so gut und hoch sein, dass der Kredit noch zu Lebzeiten komplett zurückgezahlt werden kann. Abhängig von der Kredithöhe und dem statistischen Lebensalter kann das zu einer Monatsrate führen, die der Rentner mangels Bonität nicht mehr stemmen kann. Er ist plötzlich nicht mehr kreditwürdig. Den Banken und Sparkassen sind durch dieses neue Gesetz weitgehend die Hände gebunden. Senioren ab 60 oder 65plus haben es schwer, einen Immobilienkredit im unteren bis mittleren fünfstelligen Bereich genehmigt zu bekommen.

Julia Topar, die Pressesprecherin des Bundesverbandes deutscher Banken mit Sitz in Berlin, erläutert die Sinnhaftigkeit dieser neuen EU-Richtlinie, die von der Bundesregierung im Frühjahr 2016 umgesetzt worden ist. Damit werde das generelle Ziel verfolgt, Privathaushalte vor einer Überschuldung zu schützen. Die WIKR gelte ebenso für Ältere wie für Jüngere mit einem schwächeren Einkommen. Der allgemeine Ermessensspielraum von Banken und Sparkassen ist durch diese neue WIKR deutlich eingeschränkt worden. Heutzutage ist die Immobilie eine, jedoch nicht die einzige Grundlage für die Kreditwürdigkeit des Kreditsuchenden.

Max Herbst als Inhaber der FMH Finanzberatung e.K. in Frankfurt am Main sieht die Situation etwas entspannter. Stimmt die Bonität, dann können auch die Älteren weiterhin mit einem Kredit oder einer Anschlussfinanzierung rechnen. Da die Kreditinstitute die Bonität des Antragstellers unterschiedlich und individuell bewerten, sollte sich der Kreditsuchende durch eine oder auch einige Absagen nicht entmutigen lassen. Senioren sind, vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, ein zunehmend interessanter Kundenkreis für Sparkassen und Banken.

Herbst warnt aber ausdrücklich davor, Kinder oder Enkel in die Kreditaufnahme einzubeziehen und für sie die Raten zu bezahlen. Das kann im Einzelfall zu unschönen Situationen führen, die keiner gewollt hat. Die Lösungen von heute werden dann zu Problemen von morgen!


Bildnachweis: © Fotolia – kasto

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