Dienstag, Dezember 3

Hessen-MikroCrowd: Mikro-Kredit für Gründer

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Die Hessen-MikroCrowd ist der neue Mikro-Kredit der WIBank, der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Die Hessen-MikroCrowd richtet sich an Unternehmensgründer mit einem Finanzierungsbedarf zwischen 3.000 und 25.000 Euro.

Geld für hessische Gründer

Von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) können Unternehmensgründer das neue Förderprodukt „Hessen-MikroCrowd“ beziehen. Hinter der WIBank steht das Hessische Wirtschaftsministerium. Der neue Mikro-Kredit ist eine Kombination aus Mikrodarlehen und Crowdfunding.

Wer in Hessen seine Geschäftsidee zur Marktreife bringen und ein StartUp gründen will, findet hier eine weitere Möglichkeit der Finanzierung. Die online-basierte Crowdfunding-Plattform für Ideen, Projekte und Startups im Raum D-A-CH wird von der Startnext GmbH bereitgestellt. Das Interessante an der Hessen-MikroCrowd ist die Kombination dews Mikro-Kredits mit dem Verfahren des Crowdfundings. So erlangen viele Menschen die Möglichkeit, ein gutes Projekt zu unterstützen.

Gründen mit der Crowd

Gründer in Hessen stellen ihr Projekt im Rahmen von Hessen-MikroCrowd der Crowd vor. Gelingt es ihnen, dort in ihrem Funding mit Mitteln aus der Crowd einen Schwellenwert von 5.000 Euro zu erzielen, erwächst den Gründern der Anspruch auf ein Hessen-Mikrodarlehen von bis zu 25.000 Euro. Der Zinssatz des Hessen-Mikrodarlehens liegt in diesem Fall bei 5,25 Prozent und ist damit auch nochmal niedriger wie bei einer direkten Inanspruchnahme des Hessen-Mikrodarlehens. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 1.000 Euro gewährt.

Wenn die Gründer aus der Crowd nicht das nötige Volumen an Crowd-Geldern von 5.000 Euro einsammeln können, wird Startnext dieses Geld nicht auszahlen. Den Gründern steht dann der Weg zum Antrag auf das klassische Hessen-Mikrodarlehen zu den sonst üblichen Konditionen frei.

Konditionen für das Hessen-Mikrodarlehen

Mit dem Hessen-Mikrodarlehen können Gründer ihre Investitionen und Betriebsmittel für die Gründung oder die ersten fünf Betriebsjahre finanzieren. Die Rückzahlung soll innerhalb von sieben Jahren erfolgen, beginnt jedoch erst nach sechs Monaten. Diese „Schonzeit“ wurde gewährt, um den Gründern in der Startphase nochmals den finanziellen Spielraum zu erweitern. Das Hessen-Mikrodarlehen wurde bis September 2018 schon an 338 Unternehmen ausbezahlt.


Bildnachweis: © shutterstock – Titelbild Photobank gallery

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