Dienstag, März 19

Jeder 2. Kredit fürs Auto

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RatenKredit fürs Auto: Des Deutschen liebstes Kind – das Automobil – lässt den Michel auch am meisten Kredit aufnehmen. Etwa jedes zweite Darlehen mit Ratenzahlung ( Ratenkredit ) wird für den Kauf eines Autos verwendet.

Kredit fürs Auto: Wofür nehmen die Deutschen einen Kredit auf?

Bei den Ratenkrediten führt klar der Kredit fürs Auto mit einem Anteil von etwa 50%. Doch der Deutsche kennt noch andere Wünsche, die er sich per Ratenkredit erfüllen mag.

Investitionsgut Anteil an den Ratenkrediten
Neuwagenkauf 31%
Gebrauchtwagenkauf 28%
Elektronik 17%
Möbel 17%

Quelle: Bankenfachverband

Was kommt nach dem Kredit fürs Auto? Möbel und Elektronik veranlassen ebenfalls sehr viele Deutsche dazu, einen Ratenkredit abzuschließen. Jeweils 17% Anteil haben die beiden Bereiche am Volumen der Ratenkredite. So war es vom Bankenfachverband zu erfahren.

Beim Kredit fürs Auto liegt der Neuwagenkauf klar vorne. Mit 31% Anteil an allen Ratenkrediten liegt er vor dem Gebrauchtwagenkauf, der nur 28% der Ratenkredite auf sich vereinigen kann. Neu bleibt eben doch treu.

Auch interessant: für den Kauf eines Neuwagens leihen sich die Deutschen im Schnitt 19.000 Euro, beim Kauf eines Gebrauchtwagens sind es nur 11.000 Euro.

Aktuelle Diskussion: Kreditwiderruf

Der Skandal um den Diesel hat sie wieder in Gang gesetzt, die Diskussion über den Widerruf von Krediten beim Autokauf. Viele Anwälte profilieren sich und verkünden, dass der Widerruf vom Kredit fürs Auto die beste Möglichkeit ist, seinen jetzt ungeliebten Diesel wieder vom Hof zu bekommen.

Der Gedanke ist sehr einfach. Man widerruft den Autokredit und gibt den Pkw an den Hersteller zurück. Dieser muss den Wagen auch noch zurücknehmen. So haben Gerichte in der jüngeren Vergangenheit bereits entschieden. Man erhält sein Geld zurück und kann sich dann sogleich dem nächsten Autokauf zuwenden. Ein Diesel wird es natürlich nicht mehr werden.

Die Gerichte haben mit ihrer Entscheidung sogar noch wesentlich weiter gegriffen. Während der Kreditnehmer und Autokäufer früher für die Zeit der Nutzung des Pkw dem Hersteller eine angemessene Nutzungsentschädigung zahlen musste, ist dies nach neuester Rechtssprechung nicht mehr nötig. Wer also beispielsweise zwei Jahre lang seinen Neuwagen fährt und ordentlich Kilometer auf den Tacho schrubbt, der kann sich nach den zwei Jahren sein Geld zurückgeben lassen, stellt den Wagen auf den Hof des Herstellers und ist fein raus. Der Hersteller hingegen muss die heruntergefahrene Mühle wieder zurücknehmen und bleibt auf dem Schaden aus der erfolgten Abnutzung des Pkw sitzen.

Vorsicht beim Kredit fürs Auto: nicht immer kann man widerrufen

Der Widerruf des Autokredits ist nicht einfach so möglich. Die deutsche Rechtssprechung sieht dies nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Voraussetzungen sind Formfehler – vor allem beim Ausfertigen des Kreditvertrags. Hier geht es darum, dass der Käufer nachweist, dass er von der Bank falsch oder unzureichend informiert wurde.

Der sogenannte Widerrufsjoker beim Kredit fürs Auto kann dann gezogen werden, wenn die dem Verbraucher zustehende sogenannte Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Es gibt eine ganze Reihe von Anwaltskanzleien in Deutschland, die diese Lücke in den Verträgen der Banken entdeckt haben. Es ist eine Lücke in den Widerrufsbelehrungen der Kreditverträge der Autobanken.

Seit die Anwaltskanzleien ihren Mandanten den Widerrufsjoker zuwerfen, gibt es immer wieder spektakuläre Urteile, welche die Automobilhersteller und ihre Finanztöchter – die Autobanken – zusammenzucken lassen. Die Dimension des Falles ist immens. Man vergegenwärtige sich nur einmal, dass es hier um mehrere Millionen Kreditverträge geht, deren Widerruf nun möglich ist. Die Autobanken hoffen natürlich, dass der deutsche Michel an seinem Kredit fürs Auto festhält und die Widerrufswelle an ihnen vorbeischwappt.


Bildnachweis: © shutterstock – Titelbild Nestor Rizhniak

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