Die Kreditkündigung ist plötzlich ins Haus geflattert? Nach dem ersten Schock stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit. Oder soll der bestehende Kredit durch den Kreditnehmer gekündigt werden?
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Kreditkündigung: Darum kann sie notwendig sein
So mancher Kreditnehmer kommt auf die Idee, dass das einmal aufgenommene Darlehen nicht die beste Entscheidung war. Sei es, weil die monatlichen Tilgungsraten deutlich über dem vorhandenen Budget liegen und die Rücklagen mehr und mehr schrumpfen. Oder sei es, weil ein Kreditzinsen Vergleich ergeben hat, dass bei dem bestehen Kredit viele Tausend Euro mehr bezahlt werden als bei dem Angebot von Bank XY.
Vielleicht hat der Kreditnehmer auch eine Erbschaft erhalten oder eine Versicherung wurde ausgezahlt. Die Eigenmittel sind nun so groß, dass der Kredit abgelöst werden könnte. Doch eine vorzeitige Ablösung wurde im Darlehensvertrag ausgeschlossen oder wenigstens beschränkt.
Ist nun eine Kreditkündigung einfach möglich? Wie steht es um die Einhaltung der Kündigungsrechte und welche Schwierigkeiten können sich aus der Aufhebung des Kreditvertrags ergeben?
Einhaltung der Kündigungsfristen bei der Kreditkündigung
Es sei an dieser Stelle ganz klar darauf hingewiesen, dass eine Kreditkündigung in der Regel nicht zu jedem Zeitpunkt möglich ist. Es müssen einerseits zwar die Kündigungsrechte durch die Bank gewährt werden, dennoch sind auch bestimmte Fristen einzuhalten. Diese Fristen sind durch den Gesetzgeber vorgegeben, es ist allerdings möglich, dass andere Vereinbarungen zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber getroffen worden sind.
Diese sind im Darlehensvertrag festgehalten. Sie dürfen aber nicht zum Nachteil des Kreditnehmers abgeändert werden, im Zweifelsfall ist die Bank an die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gebunden.
Folgende Fristen sind in der Regel einzuhalten:
- Kontokorrentkredite: keine Frist
- Ratenkredite: bei feststehendem Zinssatz darf der Kredit erst nach sechs Monaten nach Auszahlung gekündigt werden, die Frist beträgt einen Monat
- Ratenkredite II: ohne feststehenden Zinssatz gilt eine Frist von drei Monaten
- Darlehen mit Zinsfestschreibung: Kündigung erst zum Ende der Zinsfestschreibung möglich, Frist beträgt ein Monat
Handelt es sich um einen Immobilienkredit, der gekündigt werden soll, ist dies auch bei einem Verkauf des Kreditgegenstands, also der Immobilie, möglich. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass das Objekt nicht mehr wirtschaftlich nutzbar ist. Allerdings kann es sein, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.
Wichtig: Der Kreditnehmer muss innerhalb von zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kreditkündigung die Restschuld an die Bank zahlen. Andernfalls gilt der Kredit als weiterhin bestehend. Die Bank muss ihrerseits erhaltene Sicherheiten zurückgeben bzw. streichen.
Video: Kreditkündigung durch die Bank: 10 Fragen 10 Antworten vom Fachanwalt für Bankrecht
Kreditkündigung: Die Bank möchte eine Vorfälligkeitsentschädigung
Verständlich, dass die Bank um ihre verlorenen Einnahmen trauert und eine Entschädigung verlangt, wenn eine Kreditkündigung ansteht. Diese Entschädigung wird in Fachkreisen als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet und stellt eine Gebühr dar, weil der Kredit früher als geplant enden soll. Tipp: Wer seinen Kredit kündigen möchte, sollte die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kennen.
Oftmals ist diese so hoch, dass die durch die Kündigung eigentlich eingesparten Zinsen (bei Neufinanzierung über eine andere Bank) übertroffen werden und der Kreditnehmer am Ende draufzahlt. Es kann sinnvoller sein, das Gespräch mit der Bank zu suchen, um die Gründe der Kündigung zu nennen und aus der Welt zu schaffen. Meist kommen die Banken ihren Kunden in einem solchen Gespräch entgegen und schlagen eine akzeptable Lösung vor. Beispielsweise können sich die Konditionen ändern und der Zinssatz sinken.
Dennoch gut zu wissen: Der Gesetzgeber hat die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung für Ratenkredite beschränkt. Für Kreditverträge, die bis zum 10. Juni 2010 geschlossen wurden, gelten die Bestimmungen, die im Darlehensvertrag genannt sind. Bei Verträgen, die erst nach dem genannten Datum zustande kamen, muss sich die Vorfälligkeitsentschädigung nach der restlichen Darlehensschuld richten.
Bei einer noch andauernden Laufzeit von mindestens zwölf Monaten darf nur ein Prozent der noch offenen Darlehenssumme als Entschädigung verlangt werden. Bei einer restlichen Laufzeit von weniger als einem Jahr sind es nur 0,5 Prozent des offenen Betrags.
Banken dürfen die Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Bearbeitungsgebühr deklarieren und in der Folge höhere Gebühren als gesetzlich erlaubt verlangen!
Kreditnehmer von Immobiliendarlehen profitieren jedoch nicht von der gesetzlichen Festlegung zur Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Die Banken haben dafür ihre eigenen Methoden, um die Höhe der Strafgebühr festzulegen. So gibt es zum Beispiel die Aktiv-Aktiv-Methode, bei der die Bank annimmt, dass sie den Kreditnehmer an eine andere, zinsgünstigere Bank verliert.
Die entgangenen Zinseinnahmen werden als Gebühr umgelegt. Bei der Aktiv-Passiv-Methode hingegen wird von der Anlage des Kreditkapitals in Wertpapieren ausgegangen, wobei Zinsen möglich sind. Diese Zinsen sollen die Darlehenszinsen, die durch die Kreditkündigung verloren gegangen sind, ausgleichen. Ist das nicht der Fall, wird die Vorfälligkeitsentschädigung entsprechend auf den Ausfall ausgerichtet.
Faustregel: Vorfälligkeitsgebühren fallen immer an, nur die Höhe ist von Bank zu Bank verschieden.
Kreditkündigung seitens der Bank
Im Darlehensvertrag sind bestimmte Rechte und Pflichten für beide beteiligten Seiten festgelegt. Wenn nun der Kreditnehmer gegen seine Pflichten verstößt, ist die Bank zur Kreditkündigung berechtigt. In erster Linie wird dies der Fall sein, wenn der Kreditnehmer Schwierigkeiten bei der vereinbarten Rückzahlung hat. Meist wird die Bank zuerst das Gespräch suchen und erfahren wollen, welche Gründe für die Probleme vorliegen. Sind es Schwierigkeiten mit der Höhe der Tilgungsrate? Oder fallen verschiedene Zahlungen terminlich zusammen, sodass das Konto einfach nicht genügend gedeckt ist?
Welche Gründe auch immer vorliegen: Der Kreditnehmer sollte das Gespräch mit der Bank suchen und rechtzeitig einen Termin ausmachen. Denn meist reichen schon ein oder zwei verpasste Zahlungen aus, damit die Bank eine Kreditkündigung vornimmt. Ist das der Fall, wird die Bank die Finanzierung „fällig stellen“, was bedeutet, dass sie sofort und ohne Abzug zurückzuzahlen ist. Wer zuvor bereits mit den Tilgungsraten Schwierigkeiten hatte, wird nun schwerlich den Gesamtbetrag tilgen können.
Wird hingegen das Gespräch gesucht, lässt sich im Allgemeinen eine Lösung finden. Wer unerwartet seine Arbeit verliert oder plötzlich erkrankt, sollte es daher nicht darauf ankommen lassen, die genaue Vorgehensweise bei der Kreditkündigung der Bank kennenzulernen, sondern vorher einen Termin mit seinem Berater ausmachen. Eventuell ist eine Stundung der Kreditraten möglich oder die Ratenhöhe kann gesenkt werden. Dies kann allerdings bewirken, dass der Zinssatz angepasst wird. Er steigt mit längerer Kreditlaufzeit, doch dies ist immer noch sinnvoller, als eine Kündigung hinzunehmen.
Wichtig: Die Bank kann auch bei Verlust der hinterlegten Sicherheiten eine Kündigung vornehmen. Wenn beispielsweise als Sicherheit ein Eigenheim angegeben war und dieses durch einen Schadensfall deutlich an Wert verloren hat, ist die Finanzierung nicht mehr abgesichert. Die Bank wird ihre Kündigungsrechte nutzen und den Vertrag kündigen.
In der Regel mahnen Banken ihre Kreditnehmer zweimal ab, ehe sie eine Kündigung aussprechen. Nur dann, wenn der Kunde nicht reagiert, muss schnell eine Lösung gefunden werden, die dann wiederum in der Kreditkündigung besteht. Die fristlose Kündigung zieht die Folge nach sich, dass der gesamte noch offene Betrag schlagartig zurückgezahlt werden muss. Der Kreditnehmer hat nun meist 30 Tage Zeit, ehe der Kreditbetrag fällig wird. Außerdem wird ein Fehlverhalten des Kunden an die Schufa gemeldet, was wiederum neuerliche Kreditverhandlungen aufgrund des nun negativen Eintrags erschwert.
Zu den typischen Fehlverhalten der Kreditkunden zählen:
- falsche Angaben im Kreditantrag
- Verschlechterung der eigenen finanziellen Situation
- Verletzung der Vertragspflichten
- unpünktliche Zahlungen der Kreditraten
Dabei darf eine Bank auch ohne vorliegendes Fehlverhalten des Kreditnehmers das Darlehen kündigen, ist dafür aber an die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von sechs Monaten gebunden.
Vielen Banken unterlaufen jedoch Fehler, wenn sie eine Kreditkündigung aussprechen. Sie verlangen zum Beispiel die komplette Rückzahlung des Kreditbetrags. Dies ist den meisten Kreditnehmern nicht möglich, sie geraten in Zahlungsverzug. Dieser wird meist mit fünf Prozent über dem Basiszinssatz verzinst, was aber nur mit 2,5 Prozent gesetzlich möglich ist. Dabei wird meist die Vorfälligkeitsentschädigung gleich mit verzinst, was aber nicht erlaubt ist.
Video: Kreditkündigung des Bankkunden: 10 Fragen 10 Antworten vom Fachanwalt für Bankrecht
Kreditkündigung: Was nun?
Nur selten flattert eine Kreditkündigung ohne Vorwarnung ins Haus, in den meisten Fällen gibt es die bereits erwähnte Abmahnung seitens der Bank. In jedem Fall aber gilt es, Ruhe zu bewahren und am besten einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter auszumachen. Er kann die Gründe darlegen, warum es zur Kündigung gekommen ist und kann eventuelle Schwierigkeiten darlegen. Meist lässt sich hier gemeinsam ein Weg finden, wie die Situation gelöst werden kann und dabei die Einhaltung der beiderseitigen Interessen gewährleistet wird.
Wichtig: Lässt sich die Bank darauf ein, einem Kreditnehmer entgegenzukommen, wird sie das nur einmal machen. Es sollten nun schnell alle nötigen Unterlagen beigebracht oder Zahlungen geleistet werden, damit die Kündigung wirklich abgewendet wird.
Keine Kreditkündigung, dafür Aufhebung des Vertrags?
Es ist immer gut, die Kündigungsrechte zu kennen, doch nicht in jedem Fall muss eine Kündigung wirklich sein. Oft bietet der Darlehensvertrag selbst einen Ausweg, auch wenn dies nicht auf den ersten Blick so scheint. Die Lösung lautet: aufheben statt kündigen! Dies ist vor allem bei Immobilienverträgen wichtig, denn die Finanzierung kann dort meist nicht einfach gekündigt werden und ist sogar vertraglich ausgeschlossen.
Außerdem kann eine Kündigung vor dem Hintergrund der oftmals sehr teuren Vorfälligkeitsentschädigung sehr unattraktiv sein, denn es können bis zu 20 Prozent der Darlehenssumme als Strafgebühr anfallen. Besser ist es, den Widerrufsjoker zu ziehen und den Vertrag zu widerrufen. Dies ist laut BGB ohnehin innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss möglich, egal, ob dabei eine Zinsfestschreibung für die Finanzierung vereinbart wurde oder ob es um spezielle Kündigungsrechte ging. Doch auch danach besteht unter bestimmten Voraussetzungen noch die Möglichkeit, den Vertrag aufheben zu lassen.
Neue gesetzliche Kündigungsrechte gelten für Verträge, die zwischen dem 10. Juni 2010 und dem 21. März 2016 gültig geworden sind. Voraussetzung ist, dass die Widerrufsbelehrung falsch ist. Laien können dies oftmals nur schwer erkennen und benötigen juristischen Rat. Dieser ist in der Erstberatung kostenlos, daher sollte jeder, der diesen Weg gehen will, eine anwaltliche Beratung in Erwägung ziehen. Falsch ist die Widerrufsbelehrung zum Beispiel schon durch leichte Abänderungen des gültigen Musterformulars.
Viele Banken haben dieses Formular mit den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten auf ihre Bedürfnisse angepasst und Veränderungen vorgenommen, die nun zum Nachteil für den Kreditnehmer werden. Sie betreffen weniger Zinsfestschreibung, Laufzeit und Co. als vielmehr Kündigungsrechte oder die Nennung von Aufsichtsbehörden.
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